Datenschutz für die Pflege – mit Kompetenz und Herz

Mein Name ist Lars Werner und ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um Datenschutz für die Pflege geht. Mit jahrelanger Erfahrung als externer Datenschutzbeauftragter unterstütze ich Pflegeeinrichtungen dabei, datenschutzkonform zu arbeiten – praxisnah, verständlich und umsetzbar. Datenschutz muss kein Hindernis sein, sondern kann als Chance genutzt werden, Vertrauen und Sicherheit zu schaffen.

Warum Datenschutz gerade in der Pflege so wichtig ist

Die Pflegebranche steht vor besonderen Herausforderungen: Sensible Gesundheitsdaten müssen geschützt, Mitarbeiter geschult und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Als externer Datenschutzbeauftragter helfe ich Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Prozesse datenschutzkonform zu optimieren. Mein Ziel ist es, Datenschutz praxisnah und alltagstauglich in Ihre Arbeitsabläufe zu integrieren.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenlosen DSGVO-Check Ihres Pflegeunternehmens!

Mein Werdegang – Erfahrung trifft Fachwissen

Seit ungefähr 25 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Datenschutz, seit 13 Jahren dann auch speziell in der Pflege. Ich habe mich gezielt weitergebildet und verfüge über Qualifikationen, die mich als Datenschutzexperten auszeichnen:

  • ausgebildeter Datenschutzbeauftragter mit Spezialisierung auf die Pflegebranche
  • laufende Fortbildungen im Datenschutzrecht, insbesondere in der DSGVO und dem BDSG
  • 13-jährige Pflegemanagement-Erfahrung durch Leitung einer Alten- und Behindertenpflegeeinrichtung mit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • über 7-jährige Erfahrung in der Beratung von Pflegeeinrichtungen, ambulanten Diensten und Pflegeheimen

Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten

Transparenz und Fairness

Viele Pflegeeinrichtungen stellen sich die Frage: Welche Kosten verursacht ein externer Datenschutzbeauftragter? Die Antwort: Es kommt auf Ihre individuellen Anforderungen an.

Allein schon, weil Pflegeunternehmen wegen der regelmäßigen Verarbeitung besonders schützenswerter personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 9 DSGVO) zur Benennung eines Datenschutzbeauftraten verpflichtet sind, bietet sich die dauerhafte Betreuung als Externer Datenschutzbeauftragter an. Alle zu erbringenden Leistungen werden pauschalisiert abgerechnet. Die Kosten für die Betreuung sind deshalb monatlich gleich und damit gut planbar. Sie werden von den Pflegekassen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen unproblematisch anerkannt (Refinanzierung).

Falls Sie das nicht wünschen, biete ich Ihnen natürlich auch flexible und transparente Modelle, die sich an Ihrem Bedarf orientieren. Sie erhalten eine maßgeschneiderte Datenschutzberatung, die sowohl effizient als auch kosteneffektiv ist.

Datenschutz muss nicht kompliziert sein

Ich helfe Ihnen dabei!

Mein Ansatz ist pragmatisch: Keine unnötige Bürokratie, sondern praktikable Lösungen, die sich in den Arbeitsalltag von Pflegeeinrichtungen integrieren lassen. Datenschutz darf kein Hindernis sein – ich zeige Ihnen, wie Sie ihn als Mehrwert nutzen können.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Datenschutz in Ihrer Einrichtung rechtssicher organisiert ist und reibungslos funktioniert. Damit brachen Sie auch keine Angst vor Auskunftsbegehren, Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde oder rachelustigen Ex-Mitarbeitern haben.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine unverbindliche Erstberatung!

Weiterbildungen im Datenschutzrecht

Als Datenschutzbeauftragter unverzichtbar!

Die Pflege wird zunehmend digitaler und unterliegt einem ständigen Wandel. Damit steigen auch die Anforderungen an den Datenschutz. Ich weiß als Pflegemanager und Datenschutzexperte, dass sich Gesetze und Vorgaben regelmäßig ändern. Deshalb bilde ich mich jeden Monat weiter. So stelle ich sicher, dass ich Pflegeeinrichtungen immer rechtssicher beraten kann. Beispielhaft will ich einige Weiterbildungsthemen anführen:

  • Grundausbildung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Kontrollen durch den Datenschutzbeauftragten
  • Umgang mit Datenpannen
  • Erstellen und Verwenden von Fotos
  • Rechtsprechung zum Datenschutzrecht (jährlich)
  • Risikobewertung nach DSGVO durchführen
  • Grundlagen des Art. 6 DSGVO
  • Recht auf Auskunft und Erhalt einer Kopie
  • Datenverarbeitung für Werbezwecke
  • TTDSG im Überblick
  • Auskunftsersuchen Betroffener
  • Sozialdatenschutz
  • Datentransfers in Unternehmensgruppen
  • Datenschutz bei Cloud-Einsatz
  • Gesundheitsdaten, Datenschutz in der Pflege
  • Betrieb einer Ausgelagerten Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Personalakten
  • Technische und Organisatorische Maßnahmen im Datenschutz
  • Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Was Datenschutzbeauftragte tun und lassen sollten
  • Das EuGH-Urteil „Fashion ID“
  • und noch viele Weitere mehr…