Datenschutzbeauftragter für Pflegeheim und Pflegedienst
Datenschutzbeauftragter für Pflegeheim und Pflegedienst
Datenschutzbeauftragter für Pflegeheim und Pflegedienst
Datenschutzbeauftragter für Pflegeheim und Pflegedienst

Ihr Datenschutzbeauftragter für Pflegeeinrichtungen

Datenschutz in der Pflege – Ihr Experte: kompetent, pragmatisch, praxisnah

Wer trägt die Verantwortung für sicheren Datenschutz in einer Pflegeeinrichtung?

Die Verantwortung für den Datenschutz liegt bei der Einrichtungsleitung als verantwortlicher Stelle im Sinne der DSGVO. Sie entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht die Einhaltung der Vorschriften, trägt aber keine eigene rechtliche Verantwortung. Letztlich haftet die Leitung der Einrichtung. Ein guter Datenschutzbeauftragter verfügt über spezifische Fachkenntnisse im Pflegebereich und hilft der Leitung, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Er haftet aber selbst für fehlerhafte Beratung.

Als Datenschutzbeauftragter setze ich Datenschutz in der Pflege pragmatisch um

Datenschutz in der Pflege ist weit mehr als nur ein rechtliches Pflichtprogramm. Wer mit personenbezogenen und sensiblen Gesundheitsdaten arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Klientinnen und Klienten. Als ext. DSB mit langjähriger Leitungserfahrung in der Pflegebranche stehe ich für pragmatische, sichere und rechtskonforme Datenschutzlösungen, die Ihnen und Ihrer Einrichtung den Rücken freihalten.

Warum Datenschutz gerade in der Pflege so wichtig ist

Pflege ist ein überaus relevantes Thema für unsere Gesellschaft. Doch gerade in Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Tagespflegen besteht eine besondere Sensibilität im Umgang mit Daten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das BDSG stellen hohe Anforderungen an die Datenverarbeitung. Wer diese ignoriert oder unterschätzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust des Vertrauens von Angehörigen, Pflegekräften und Klienten.
Dieses stellt die Pflegebranche vor besonderen Herausforderungen: Sensible Gesundheitsdaten müssen geschützt, Mitarbeiter geschult und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Als ihr ext. DSB helfe ich Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Prozesse datenschutzkonform zu optimieren. Mein Ziel ist es, Datenschutz praxisnah und alltagstauglich in Ihre Arbeitsabläufe zu integrieren.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenlosen DSGVO-Check Ihres Pflegeunternehmens!

Mein Hintergrund: Juristische Kompetenz trifft Pflegepraxis

„Datenschutz ist kein Hindernis, sondern eine zusätzliche Chance, Vertrauen und Sicherheit zu schaffen.“

Ich bin Lars Werner, Studium der Rechtswissenschaft (Universitäten Leipzig und Dresden), ausgebildeter Heimleiter und seit über 13 Jahren Leiter einer stationären Pflegeeinrichtung im Freistaat Sachsen. 2018 absolvierte ich die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten für nichtöffentliche Stellen gemäß § 38 BDSG. Seitdem bilde ich mich kontinuierlich fort – mit etwa 10 Fachseminaren pro Jahr, u. a. bei Stephan Hansen-Oest, einem der führenden Experten auf dem Gebiet Datenschutz und Informationssicherheit. Meine Fachkunde zur Ausübung der Tätigkeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter habe ich im Jurastudium erarbeitet. Die Erlaubnis, als Datenschutzbeauftragter tätig zu sein habe an der EURAKA EXKLUSIV, einer staatlich anerkannten Akademie für Gesundheitsberufe, erworben. Diese Kombination aus theoretischem Wissen und praktischer Verantwortung macht meinen Ansatz so wirkungsvoll: Ich verstehe die Herausforderungen Ihrer Pflegeeinrichtung aus eigener Erfahrung und erkläre komplexe juristische Sachverhalte praxisnah und verständlich.

Was Pflegeleitungen über mich sagen

Die folgenden Stimmen stammen aus echten Rückmeldungen meiner Kundinnen und Kunden. Allesamt Einrichtungsleitungen aus Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Aus Datenschutzgründen wurden Namen und Einrichtungen liebevoll anonymisiert (manche würden sagen: pflegeleicht verfremdet). Die Zitate geben die Inhalte sinngemäß wieder.

„Herr Werner begleitet uns nun seit mehreren Jahren als externer Datenschutzbeauftragter. Besonders beeindruckend ist seine Fähigkeit, auch komplexe rechtliche Anforderungen so aufzubereiten, dass sie für unsere Praxis umsetzbar sind. Seine Rückmeldungen kommen schnell und sind immer auf den Punkt.“

Exzellenter Datenschutz
Frau D. PflegeleichtEinrichtungsleitung „Haus Sonnenglück“ (stationär)

„In Herrn Werner haben wir nicht nur einen Fachmann gefunden, sondern einen echten Partner. Er denkt mit, kennt die Herausforderungen im ambulanten Alltag und geht individuell auf unsere Gegebenheiten ein. Wir fühlen uns sehr gut beraten und nie allein gelassen.“

Exzellenter Datenschutz
Herr N. BetreuPflegedienstleitung „Mobil mit Herz“ (ambulant)

„Ich schätze an Herrn Werner besonders seine ruhige, kompetente Art und seine hohe Fachlichkeit, kombiniert mit einer sehr praxisnahen Umsetzung. Kein Formalismus, sondern zielgerichtete, belastbare Lösungen. Datenschutz ist mit ihm kein Hindernis, sondern gut integrierbar.“

Exzellenter Datenschutz
Frau G. FachklarLeitung „Pflegehaus Am Lindenpark“ (stationär)

„Herr Werner ist nicht nur erreichbar. Er ist ansprechbar. Persönlich, verbindlich, schnell. Gerade in stressigen Phasen ist das Gold wert. Unsere Rückfragen werden ernst genommen und mit einer Fachlichkeit beantwortet, die Vertrauen schafft.“

Perfekter Datenschutz
Frau L. VoranPflegedienstleitung „Pflege unterwegs Nord“ (ambulant)

„Besonders hervorheben möchte ich Herrn Werners Bereitschaft, sich auch in sehr spezielle Themen unserer Einrichtung einzuarbeiten. Wir hatten datenschutzrechtliche Fragestellungen, bei denen andere ausgestiegen wären. Er ist eingestiegen, schon um sich selbst weiterzuentwickeln. Und hat tragfähige Lösungen geliefert.“

Exzellenter Datenschutz
Frau H. TaktvollEinrichtungsleitung „Haus Lebensfreude“ (stationär)

„Ich hatte nie das Gefühl, mit Datenschutz allein gelassen zu sein. Herr Werner ist zuverlässig, pragmatisch und ehrlich in der Einschätzung von Risiken. Gleichzeitig gibt er uns das sichere Gefühl, alles Relevante rechtlich korrekt abzudecken. Ohne Übertreibung.“

Exzellenter Datenschutz
Herr M. PraktischPflegedienstleitung „PflegeDirekt“ (ambulant)

„Unsere Zusammenarbeit mit Herrn Werner ist geprägt von Kontinuität und Vertrauen. Es gibt keine wechselnden Ansprechpartner, keine Standardantworten. Sondern individuelle Beratung, angepasst an unsere Einrichtung und unsere Strukturen. Das hat in der Vergangenheit mehrfach den Unterschied gemacht.“

Exzellenter Datenschutz
Frau E. KlarblickLeitung „Seniorenzentrum Birkenhain“ (stationär)

„Wir haben uns bewusst für Herrn Werner entschieden, weil er aus der Pflege kommt. Dieses Verständnis merkt man in jedem Gespräch. Dank seiner Unterstützung ist Datenschutz bei uns mittlerweile nicht nur eine Pflicht, sondern ein sinnvoll eingebundener Teil unserer täglichen Prozesse und am Ende sogar Qualitätsmerkmal.“

Perfekter Datenschutz
Frau R. StrukturaPflegedienstleitung „AmbuVital Süd“ (ambulant)

„Bei einer schwierigen datenschutzrechtlichen Auseinandersetzung mit der Heimaufsicht war Herr Werner unser Fels in der Brandung. Er hat nicht nur rechtlich sauber argumentiert, sondern uns auch durch den Prozess geführt. Seine Stellungnahme war entscheidend und überzeugend.“

Exzellenter Datenschutz
Herr F. NachvollziehEinrichtungsleitung „Pflegequartier am Mühlenbach“ (stationär)

Meine Zielgruppe: Pflegeunternehmen mit Herz und Verantwortung

Ich betreue ambulante Dienste, stationäre Pflegeheime und Tagespflegen, gerne auch kleine Pflegeverbünde. Mein Fokus liegt bewusst auf inhaber- oder familiengeführten Einrichtungen, die naturgemäß keine eigene Rechtsabteilung haben und Compliance umsetzen, aber dennoch DSGVO-konform handeln müssen. Als Datenschutzbeauftragter mit langjähriger Erfahrung schaffe ich rechtliche Sicherheit und praktische Entlastung, ohne Ihre Teams mit überflüssiger Theorie oder Formularballast zu belasten.

Das Datenschutz-Grundschutz-Paket: Rechtssicherheit zum fairen Preis

Kosten des externen Datenschutzbeauftragten

Allein schon, weil Pflegeunternehmen wegen der regelmäßigen Verarbeitung besonders schützenswerter personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 9 DSGVO) zur Benennung eines Datenschutzbeauftraten verpflichtet sind, bietet sich die dauerhafte Betreuung als Ext. DSB an. Die Kosten für die Betreuung sind deshalb monatlich gleich und damit gut planbar.

Sie werden von den Pflegekassen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen unproblematisch anerkannt (Refinanzierung).

Mit meinem speziell für Pflegeunternehmen entwickelten Datenschutz-Grundschutz-Paket lassen sich die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO zuverlässig adressieren. Beispielsweise sind folgende Leistungen inkludiert bzw. können hinzugebucht oder umgesetzt werden:

  • Bestandsaufnahme und Risikoanalyse

  • Erstellung und Pflege eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten

  • Pflichtdokumente gemäß Art. 30 und 32 DSGVO

  • Regelmäßige Schulung Ihrer Mitarbeitenden

  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

  • Soforthilfe im Ernstfall (Datenschutzverletzungen, Anfrage der Aufsichtsbehörde)

Sollte es zu einem Verstoß oder einer behördlichen Kontrolle kommen, ist eine schnelle Reaktion entscheidend. Als Ihr vertraglich gebundener Ansprechpartner stehe ich in solchen Fällen sofort bereit. So vermeiden Sie unnötige Risiken, lange Wartezeiten und hohe externe Kosten.

Unsere Honorare richten sich nach der Anzahl der von Ihnen pflegerisch betreuten Personen. Mehr Klientinnen und Klienten heißt auch mehr Mitarbeitende und damit:

  • Höheres Risiko für Datenschutz­verstöße: Mit wachsender Einrichtung steigt die Anzahl der Mitarbeitenden und organisatorischen Abläufe und damit die Wahrscheinlichkeit, dass personenbezogene Daten versehentlich falsch verarbeitet oder unbefugt weitergegeben werden.
  • Mehr Betroffenen­anfragen und Einwilligungen: Je mehr Personen Sie versorgen, desto häufiger sind Auskunfts-, Lösch- oder Berichtigungs­anträge zu bearbeiten und Einwilligungs­prozesse zu dokumentieren.
  • Umfangreichere IT-Datenverarbeitung: Große Pflegeunternehmen setzen oft komplexere IT-Systeme und Schnittstellen ein, was zusätzlichen Beratungs- und Prüfungs­aufwand erfordert.

Unser modulares Preismodell bleibt dabei transparent und fair: Bereits ab ca. 0,05 € pro Bewohner und Tag erhalten Sie den essentiellen Datenschutz-Grundschutz. Bei 100 Klienten entspricht das einem Aufwand von rund 155 € im Monat.

Datenschutz beim Pflegedienst: Für Ihre Mitarbeitenden und Angehörigen

Pflegeeinrichtungen verarbeiten sensible Gesundheitsdaten, pflegen Patientenakten, stimmen sich mit Ärzten, Angehörigen und Therapeuten ab. In dieser komplexen Kommunikation kann es schnell zu einer Datenschutzverletzung kommen. Schon ein unbeabsichtigtes Weitergeben von Daten kann strafrechtlich relevant sein (§ 203 Strafgesetzbuch, Schweigepflicht). Ein klar geregelter Datenschutzprozess ist daher essenziell für:

  • die Integrität der Pflegearbeit
  • die Absicherung gegen Bußgelder und Haftung
  • die Wahrung der Schweigepflicht (Wann sollte wer von der Schweigepflicht entbunden werden oder muss manchmal die Schweigepflicht gebrochen werden?)

Ich helfe Ihnen, diese Prozesse verständlich, DSGVO-konform und mit Augenmaß umzusetzen.

Ambulant und stationär: Gesundheitsdaten gleichermaßen relevant und erfordern die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Ob ambulante Pflege oder stationäres Pflegeheim: Datenschutz ist keine Frage der Organisationsform. Gerade kleinere Einrichtungen profitieren von einem pragmatischen Ansprechpartner, der erreichbar ist und mitdenkt. Ich bin selbst Pflegeheimleiter und weiß, wie sich Gesetze in den Alltag integrieren lassen, ohne Abläufe zu blockieren. Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung der DSGVO, sensibilisiere Pflegekräfte für den Umgang mit personenbezogenen Daten und helfe bei der Dokumentation Ihrer Datenschutzorganisation.

Kommunikation auf Augenhöhe: Verständlich. Pragmatisch. Zuverlässig.

Sie müssen kein Jurist sein, um Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Ich erkläre Ihnen, welche Daten Sie in welchem Umfang verarbeiten dürfen, wann eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Patienten notwendig ist, wie ein Auftragsverarbeitungsvertrag gestaltet wird oder wann Schweigepflicht nicht eingehalten werden darf. In Sachen Datenschutz in der Pflegebranche gibt es viele Grauzonen. Ich helfe Ihnen, diese sicher zu navigieren und Ihre Prozesse strukturiert zu dokumentieren. So sind Sie jederzeit unverzüglich gegenüber Betroffenen oder Aufsichtsbehörden offenlegungsfähig.

Vertrauen schaffen durch gelebten Datenschutz

Ihr Experte weiß wie

Der professionelle Umgang mit Gesundheitsdaten ist ein Wettbewerbsvorteil. Einrichtungen, die transparent und datenschutzkonform arbeiten, genießen das Vertrauen von Angehörigen, Klientinnen und Kostenträgern. Datenschutz ist also nicht nur Pflicht, sondern auch Teil Ihrer Qualitätssicherung.

Ihr Weg zum umfassenden Datenschutz nach DSGVO

Sie suchen einen Datenschutz-Experten, der Ihre Pflegeeinrichtung fachlich stärkt, nicht zusätzlich belastet? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Ich bin kein Theoretiker, sondern ein erfahrener Praktiker mit juristischem Hintergrund und Leidenschaft für Pflege. Ob Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst oder Tagespflege: Ich helfe Ihnen bei der Umsetzung der DSGVO, sorge für rechtskonforme Prozesse und sichere Sie bei Bedarf sofort ab.

Datenschutz muss nicht kompliziert sein

Ich helfe Ihnen dabei!

Mein Ansatz ist pragmatisch: Keine unnötige Bürokratie, sondern praktikable Lösungen, die sich in den Arbeitsalltag von Pflegeeinrichtungen integrieren lassen. Datenschutz darf kein Hindernis sein – ich zeige Ihnen, wie Sie ihn als Mehrwert nutzen können.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Datenschutz in Ihrer Einrichtung rechtssicher organisiert ist und reibungslos funktioniert.

Damit brauchen Sie auch keine Angst vor Auskunftsbegehren, Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde oder rachelustigen Ex-Mitarbeitern haben.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine unverbindliche Erstberatung!

Meine Weiterbildungen im Datenschutzrecht

Als Datenschutzbeauftragter unverzichtbar!

Die Pflege wird zunehmend digitaler und unterliegt einem ständigen Wandel. Damit steigen auch die Anforderungen an den Datenschutz. Ich weiß als Pflegemanager und Datenschutzexperte, dass sich Gesetze und Vorgaben regelmäßig ändern. Deshalb bilde ich mich jeden Monat weiter. So stelle ich sicher, dass ich Pflegeeinrichtungen immer rechtssicher beraten kann. Beispielhaft will ich einige Weiterbildungsthemen anführen:

  • Grundausbildung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Kontrollen durch den Datenschutzbeauftragten
  • Umgang mit Datenpannen
  • Erstellen und Verwenden von Fotos
  • Rechtsprechung zum Datenschutzrecht (jährlich)
  • Risikobewertung nach DSGVO durchführen
  • Grundlagen des Art. 6 DSGVO
  • Kategorien personenbezogener Daten
  • Recht auf Auskunft und Erhalt einer Kopie
  • Datenverarbeitung für Werbezwecke
  • Datenschutz für Pflegedienste – Umgang mit sensiblen Daten
  • TTDSG im Überblick
  • Auskunftsersuchen Betroffener
  • Sozialdatenschutz
  • Datentransfers in Unternehmensgruppen
  • Datenschutz bei Cloud-Einsatz
  • Patientendaten als Gesundheitsdaten, Datenschutz in Pflegeeinrichtungen
  • Betrieb einer Ausgelagerten Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Personalakten
  • Technische und Organisatorische Maßnahmen im Datenschutz
  • Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Verarbeitungsinformationen zu personenbezogenen Daten
  • Was Datenschutzbeauftragte tun und lassen sollten
  • Das EuGH-Urteil „Fashion ID“
  • und noch viele Weitere mehr…

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzexperten in der Pflege

Die Verantwortung für den Datenschutz liegt bei der Einrichtungsleitung als verantwortlicher Stelle im Sinne der DSGVO. Sie entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht die Einhaltung der Vorschriften, trägt aber keine eigene rechtliche Verantwortung. Letztlich haftet die Leitung der Einrichtung. Ein guter Datenschutzbeauftragter verfügt über spezifische Fachkenntnisse im Pflegebereich und hilft der Leitung, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Er haftet aber selbst für fehlerhafte Beratung.

Keine Schulungskosten, kein Kündigungsschutz, keine Interessenkonflikte, jederzeit austauschbar, spezialisierte Expertise.

Ein externer Datenschutzexperte übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach DSGVO und BDSG. Dazu gehören die Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), das Management von Auftragsverarbeitungsverträgen, die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs), regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden sowie die Beratung bei Datenpannen oder Anfragen von Aufsichtsbehörden.

Ja. Wir bereiten alle relevanten Unterlagen auditkonform vor und begleiten Sie auf Wunsch vor, während und nach der Prüfung.

Bei spezialisierten Anbietern wie datenschutzgerechte-pflege.de zwischen 89 € und 389 € monatlich (weniger als 10 Cent pro Klient und Tag) – abhängig von Einrichtungsgröße und Leistungsumfang. Vor allem im Pflegebereich ist es ratsam, mit spezialisierten Anbietern zusammenzuarbeiten.

Beim internen DSB das Unternehmen; beim externen sind alle Kosten im monatlichen Festpreis enthalten.

Ja, gerade kleine Einrichtungen sparen Zeit, Geld und Haftungsrisiken durch einen externen Spezialisten.

Pflegeeinrichtungen haben besondere Anforderungen. Ein Experte mit Erfahrung in der Pflege kennt typische Abläufe wie den Umgang mit Pflegeakten, mobile Einsätze und Angehörigenanfragen. Er kann branchengerechte Lösungen liefern – statt allgemeiner Standardformulare.

Die Zusammenarbeit beginnt mit einem Datenschutz-Check (Audit). Danach werden alle notwendigen Unterlagen erstellt, aktualisiert und zur Verfügung gestellt. Schulungen und Beratungen erfolgen bedarfsorientiert – persönlich, telefonisch oder digital.

In der Regel innerhalb weniger Tage nach Vertragsabschluss.

Wir reagieren auf Datenschutzvorfälle in der Regel innerhalb weniger Stunden. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen, Meldeformulare und Unterstützung bei der Kommunikation mit Betroffenen und Behörden.

Der externe DSB unterliegt gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten, haftet für Fehler und ist in der Regel berufshaftpflichtversichert.

Mindestens einmal jährlich, ergänzt durch Ad-hoc-Schulungen bei Bedarf oder Rechtsänderung.

In der Regel genügt ein Kontakt pro Quartal – etwa zur jährlichen Überprüfung, für Schulungen oder bei Rückfragen. Bei Vorfällen oder Unsicherheiten ist jederzeit schnelle Unterstützung gewährleistet.