Was prüft die Datenschutzaufsicht in Ihrer Pflegeeinrichtung wirklich?
Ein Leitfaden für Geschäftsführung und PDL.
In der Pflege arbeiten Sie jeden Tag mit Daten, die in der DSGVO als Hochrisiko gelten. Gesundheitsdaten, Sozialdaten, Pflegedokumentation, also das volle Programm. Dazu kommen SGB-Vorgaben und die strafrechtliche Schweigepflicht. Genau deshalb schaut die Aufsicht bei Pflegeeinrichtungen genauer hin als bei normalen Unternehmen.
Dieser Leitfaden zeigt, wie eine Datenschutzprüfung in der Praxis abläuft, worauf Prüfer sofort achten und wie sich Geschäftsführung und Pflegedienstleitung gezielt vorbereiten können.
Warum Datenschutzprüfungen in der Pflege besonders kritisch sind
Pflegeeinrichtungen sind aus Sicht der Aufsicht keine normalen Unternehmen. Und wer Pflege kennt, weiß: Die Risiken kommen nicht aus der Theorie, sondern aus dem Alltag. Schichtdienst, viele externe Partner, Angehörige, mobile Pflege, Papierakten, Dienstzimmerverkehr – hier entstehen Fehler, wenn Strukturen fehlen.
Typische Risikofaktoren:
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO
- Bewohnerinnen und Bewohner mit erhöhter Schutzbedürftigkeit
- Hohe Anzahl an Mitarbeitenden in wechselnden Schichten
- Mobile Pflege, Hausbesuche, Dokumentation außerhalb der Einrichtung
- Viele externe Empfänger: Ärzte, Kliniken, MD, Kassen, Therapeuten, Hausnotruf, IT-Dienstleister
Wer hier keine klaren Strukturen und Nachweise vorweisen kann, riskiert Bußgelder, Auflagen, negative Prüfberichte und im Ernstfall auch persönliche Haftung der Leitung.




