Warum Bewohnerfotos datenschutzrechtlich besonders sensibel sind
Sobald eine Person auf einem Foto identifizierbar ist, verarbeitet die Einrichtung personenbezogene Daten. Nach der DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
Gesichtsbilder gehören typischerweise dazu.
Hinzu kommt der besondere Kontext von Pflegeeinrichtungen. Bewohner sind häufig pflegebedürftig, krank, alt oder aufgrund einer Behinderung besonders schutzbedürftig. Ein Foto aus einer Pflegeeinrichtung kann deshalb mehr offenbaren als nur das Gesicht einer Person.
Beispiele sind etwa:
- ein Rollstuhl
- ein Pflegebett
- medizinische Hilfsmittel
- eine erkennbare Pflegesituation
Solche Umstände können Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand zulassen. In diesen Fällen berührt die Verarbeitung möglicherweise auch besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, die einem besonders strengen Schutz unterliegen.
Deshalb ist der Umgang mit Bewohnerfotos in Pflegeeinrichtungen regelmäßig sensibler als etwa bei gewöhnlichen Unternehmensveranstaltungen.