Fotos von Bewohnern: Wann ist eine Einwilligung erforderlich?
Sommerfest im Garten, gemeinsames Backen im Wohnbereich, ein Ausflug mit der Tagespflege oder eine Geburtstagsrunde im Speisesaal. In vielen Pflegeeinrichtungen entstehen bei solchen Anlässen Fotos. Sie zeigen Gemeinschaft, Lebensqualität und eine positive Atmosphäre im Alltag der Einrichtung.
Die Bilder wirken sympathisch. Sie eignen sich für die Website, für Social Media oder für einen Flyer der Einrichtung. Gleichzeitig taucht fast immer dieselbe Frage auf.
Dürfen wir diese Fotos überhaupt verwenden?
Genau an diesem Punkt beginnt in vielen Pflegeeinrichtungen die Unsicherheit. Denn Fotos von Bewohnern betreffen nicht nur Öffentlichkeitsarbeit oder Marketing. Sie berühren sehr schnell den Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und den Schutz besonders vulnerabler Menschen.
Vielleicht lesen Sie diesen Text, weil Sie in Ihrer Einrichtung selbst Fotos machen oder veröffentlichen und sich gerade fragen, ob das so in Ordnung ist. Das ist eine gute Frage zum richtigen Zeitpunkt. Die Entscheidung, ob Bewohnerfotos veröffentlicht werden dürfen und unter welchen Bedingungen, liegt meist nicht bei einer einzelnen Person. Wenn Sie diese Frage nicht selbst beantworten können oder dürfen, finden Sie weiter unten eine Formulierung, mit der Sie das Thema intern weitergeben können.
Aktuell vertrauen über 60 ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen auf meine Beratung.



