Welche DSGVO-Regeln bei digitaler Pflegedokumentation relevant sind
Pflegedokumentation gehört zu den sensibelsten Datenverarbeitungen in einer Pflegeeinrichtung.
In der digitalen Dokumentation finden sich regelmäßig:
- Gesundheitsdaten
- Diagnosen
- Medikationspläne
- Pflegeverläufe
- persönliche Informationen über Bewohner
Nach der DSGVO gelten Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte personenbezogene Daten. Für ihre Verarbeitung gelten deshalb deutlich strengere Anforderungen als bei normalen personenbezogenen Daten.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das vor allem drei Dinge:
Zugriff darf nur für berechtigte Mitarbeitende möglich sein.
Nicht jede Person im Team darf automatisch alle Bewohnerdaten einsehen.
Digitale Dokumentationssysteme müssen technisch abgesichert sein.
Dazu gehören unter anderem Zugriffsschutz, sichere Geräte und klare Rollen- und Berechtigungskonzepte.
Die Datenverarbeitung muss organisatorisch dokumentiert sein.
Pflegeeinrichtungen müssen nachvollziehbar festhalten, wie und warum diese Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
Gerade bei digitaler Pflegedokumentation zeigt sich deshalb schnell, dass Datenschutz nicht nur eine Frage der Software ist, sondern vor allem eine Frage klarer organisatorischer Regeln innerhalb der Einrichtung.