2. Prävention als neuer Bestandteil der häuslichen Pflege
Prävention erhält erstmals eine feste gesetzliche Grundlage. Pflegeberater und ambulante Dienste sollen Risiken erkennen, geeignete Maßnahmen empfehlen und passende Präventionsangebote vermitteln.
Das klingt fachlich sinnvoll. In der Praxis führt es jedoch dazu, dass Einrichtungen neue Daten erheben müssen, zum Beispiel Angaben zu Lebensgewohnheiten, Sturzrisiken und häuslichen Bedingungen.
Datenschutzrechtlich relevant sind vor allem folgende Punkte:
- Die Erhebung muss auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben.
- Bewohner müssen die Zwecke der Verarbeitung verstehen.
- Präventionsdaten dürfen nicht unkontrolliert mit Leistungsdaten vermischt werden.
- Löschkonzepte müssen erweitert und klar beschrieben sein.
Damit entsteht ein neues Datenfeld, das eigene Regeln braucht und nicht einfach an bestehende Prozesse angehängt werden sollte.