Datenschutzbeauftragter für Pflegeheim und Pflegedienst
Datenschutzbeauftragter für Pflegeheim und Pflegedienst
Datenschutzbeauftragter für Pflegeheim und Pflegedienst
Datenschutzbeauftragter für Pflegeheim und Pflegedienst

Der spezialisierte Datenschutzbeauftragte in der Altenpflege: Warum Pflegeeinrichtungen einen Experten brauchen, nicht nur einen Datenschützer

Die größte Fehleinschätzung in Pflegeeinrichtungen besteht darin, dass Datenschutz ein nebensächliches Compliance-Thema sei. In der Praxis entscheiden jedoch genau diese Prozesse darüber, ob eine Einrichtung im Konfliktfall handlungsfähig bleibt. Sobald Angehörige Auskunft verlangen, ein unerwarteter TI-Zugriff geprüft werden muss oder ein Dokumentationsfehler haftungsrechtlich relevant wird, zeigt sich, ob der Datenschutzbeauftragte das System Pflege wirklich versteht. Wer hier nur auf allgemeine Datenschutzkompetenz setzt, riskiert fachliche Fehlentscheidungen, die sich unmittelbar auf den Betrieb auswirken.

Gesundheitsdaten im Job: LDI NRW Leitlinie 2025 verständlich erklärt

Wenn Mitarbeitende mehrfach oder länger krank sind, drängt sich die Frage auf: Darf der Arbeitgeber nach der Diagnose fragen? Die Landesdatenschutzbeauftragte NRW macht seit dem 17. Juli 2025 deutlich: Nicht alles, was praktisch erscheint, ist auch datenschutzkonform. Lesen Sie weiter, um zu verstehen, was in solchen Fällen wirklich erlaubt ist und wie Sie rechtssicher bleiben.