Impressum
Lars Werner – Externer Datenschutzbeauftragter für Pflegeeinrichtungen
Lars Werner ist ausgebildeter Datenschutzbeauftragter mit Fachqualifikation im Gesundheits- und Sozialwesen. Sein Schwerpunkt liegt auf Datenschutzlösungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Seine Ausbildung absolvierte er an der staatlich anerkannten EURAKA Akademie für Gesundheitsberufe.
Regelmäßige Weiterbildungen – u. a. bei Datenschutzexperte Stephan Hansen-Oest – sichern praxisnahes Know-how.
Lars Werner hat für seine Tätigkeit als freiberuflicher Externer Datenschutzbeauftragter eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit dem Geltungsbereich Europa bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München abgeschlossen.
Als Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und mit Selbstverpflichtungsnummer 100699 verpflichte ich mich den beruflichen Leitlinien und Qualitätsstandards.







Der spezialisierte Datenschutzbeauftragte in der Altenpflege: Warum Pflegeeinrichtungen einen Experten brauchen, nicht nur einen Datenschützer
/von Lars WernerDie größte Fehleinschätzung in Pflegeeinrichtungen besteht darin, dass Datenschutz ein nebensächliches Compliance-Thema sei. In der Praxis entscheiden jedoch genau diese Prozesse darüber, ob eine Einrichtung im Konfliktfall handlungsfähig bleibt. Sobald Angehörige Auskunft verlangen, ein unerwarteter TI-Zugriff geprüft werden muss oder ein Dokumentationsfehler haftungsrechtlich relevant wird, zeigt sich, ob der Datenschutzbeauftragte das System Pflege wirklich versteht. Wer hier nur auf allgemeine Datenschutzkompetenz setzt, riskiert fachliche Fehlentscheidungen, die sich unmittelbar auf den Betrieb auswirken.
Gesundheitsdaten im Job: LDI NRW Leitlinie 2025 verständlich erklärt
/von Lars WernerWenn Mitarbeitende mehrfach oder länger krank sind, drängt sich die Frage auf: Darf der Arbeitgeber nach der Diagnose fragen? Die Landesdatenschutzbeauftragte NRW macht seit dem 17. Juli 2025 deutlich: Nicht alles, was praktisch erscheint, ist auch datenschutzkonform. Lesen Sie weiter, um zu verstehen, was in solchen Fällen wirklich erlaubt ist und wie Sie rechtssicher bleiben.
Warum der Datenschutzbeauftragte im Pflegedienst gerade jetzt wichtiger ist denn je
/von Lars WernerSeit einiger Zeit bitten mich Pflegeunternehmen aus ganz Deutschland um Hilfe, weil sie ein Auskunftsersuchen oder neuerdings sogar eine Beanstandung durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde erhalten haben. Auffällig ist: Auch kleine und mittlere Pflegedienste mit weniger als 100 Klienten sind betroffen, also genau jene, die oft keine eigene Rechtsabteilung haben.