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Fachartikel · Datenschutz · Pflege
Eine DSFA ist besonders relevant, wenn in Pflegeeinrichtungen neue digitale Systeme eingeführt werden, sensible Gesundheitsdaten in großem Umfang verarbeitet werden oder ein hohes Risiko für Betroffene besteht. Wer die Pflicht übersieht, riskiert rechtliche und organisatorische Folgen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Instrument der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 35 DSGVO), das dazu dient, Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren – noch bevor ein neuer Datenverarbeitungsvorgang eingeführt wird.
Sie ist keine bürokratische Last, sondern ein aktives Schutzinstrument. Besonders in der Pflege, wo Gesundheits- und Sozialdaten täglich verarbeitet werden, kann eine DSFA entscheidend sein, um Datenschutz, Würde und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Eine DSFA muss durchgeführt werden, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (Art. 35 Abs. 1 DSGVO). Dies ist im Pflegekontext regelmäßig der Fall, wenn:
Die Aufsichtsbehörden haben sogenannte „Blacklists“ veröffentlicht, die Verarbeitungstätigkeiten aufführen, bei denen eine DSFA verpflichtend ist. In vielen Bundesländern ist dort die digitale Pflegedokumentation ausdrücklich benannt.
Eine stationäre Pflegeeinrichtung plant die Einführung eines neuen Systems zur automatisierten Medikationsprüfung. Das System verarbeitet Gesundheitsdaten der Bewohner, ermittelt mögliche Wechselwirkungen und gibt Handlungsempfehlungen.
Nur durch die strukturierte Durchführung einer DSFA kann frühzeitig geprüft werden, ob der Datenschutz eingehalten wird und wie sich Risiken mindern lassen. Ohne DSFA bleibt das Risiko diffus – und rechtlich folgenreich.
Die unterlassene Durchführung einer erforderlichen DSFA stellt einen gravierenden Verstoß gegen die DSGVO dar.
Besonders kritisch: Wenn ein Pflegeunternehmen ohne DSFA ein datenintensives System einführt und es zu einem Datenschutzverstoß kommt, haftet es vollumfänglich, da es seiner Rechenschaftspflicht nicht nachgekommen ist.
Für Pflegeeinrichtungen ist die Datenschutz-Folgenabschätzung kein optionales Kontrollinstrument, sondern eine gesetzliche Pflicht bei risikobehafteten Verarbeitungen. Wer neue Technologien wie KI, Cloudsysteme oder digitale Dokumentation einsetzen möchte, sollte die DSFA frühzeitig, strukturiert und nachvollziehbar durchführen.
Sie schützt nicht nur die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner – sondern auch die Einrichtung selbst vor rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.