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Fachartikel · Datenschutz · Pflege
Eine DSFA ist besonders relevant, wenn in Pflegeeinrichtungen neue digitale Systeme eingeführt werden, sensible Gesundheitsdaten in großem Umfang verarbeitet werden oder ein hohes Risiko für Betroffene besteht. Wer die Pflicht übersieht, riskiert rechtliche und organisatorische Folgen.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Instrument der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 35 DSGVO), das dazu dient, Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren – noch bevor ein neuer Datenverarbeitungsvorgang eingeführt wird.
Sie ist keine bürokratische Last, sondern ein aktives Schutzinstrument. Besonders in der Pflege, wo Gesundheits- und Sozialdaten täglich verarbeitet werden, kann eine DSFA entscheidend sein, um Datenschutz, Würde und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.