Datenschutz für Pflegegründer

Persönliche Begleitung bei konkreten Datenschutzfragen von der Gründung bis zur Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Datenschutz für Pflegegründer

Persönliche Begleitung bei konkreten Datenschutzfragen von der Gründung bis zur Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Datenschutz für Pflegegründer

Persönliche Begleitung bei konkreten Datenschutzfragen von der Gründung bis zur Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten.

Pflegedienst gründen: Datenschutz von Anfang an richtig aufbauen

Sie gründen einen ambulanten Pflegedienst oder haben gerade begonnen? Dann entscheiden Sie schon jetzt über Pflegesoftware, Zugriffsrechte und den Umgang mit sensiblen Daten. Gleichzeitig müssen Sie Personal gewinnen, Abläufe organisieren und die Versorgung vorbereiten.

Ich begleite Sie bei den Datenschutzfragen, die in dieser Phase tatsächlich entstehen. Sie erhalten eine persönliche fachliche Einordnung und wissen, welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.

Foto Lars Werner

Was muss beim Datenschutz vor dem Start geklärt sein?

Bevor Ihr Pflegedienst die ersten Klientendaten verarbeitet, sollten Sie wissen, welche Systeme Sie einsetzen, wer Zugriff auf welche Daten erhält und wie Informationen im Team und mit externen Beteiligten ausgetauscht werden. Auch Dienstleister, Informationen für Klienten und Beschäftigte sowie Zuständigkeiten bei Datenschutzfragen müssen zu Ihren tatsächlichen Abläufen passen.

Nicht jede Aufgabe hat denselben Zeitpunkt und denselben Umfang. Entscheidend ist, die notwendigen Maßnahmen vor dem Einsatz des jeweiligen Verfahrens zu treffen und den weiteren Aufbau sinnvoll zu planen.

Diese Fragen begegnen Gründern besonders häufig

  • Pflegesoftware und Dokumentation

    Welche Daten werden in Ihrer Software verarbeitet? Wo liegen sie, wer hat Zugriff und welche weiteren Unternehmen sind beteiligt? Diese Fragen sollten Sie vor der verbindlichen Auswahl klären.

  • Zugriffsrechte

    Eine Pflegekraft, die Pflegedienstleitung und die Lohnabrechnung benötigen unterschiedliche Informationen. Berechtigungen sollten sich an den jeweiligen Aufgaben orientieren.

  • Geräte und Kommunikation

    Pflege findet auch unterwegs statt. Deshalb brauchen Sie klare Regeln für Smartphones, Fotos, Messenger, E-Mail und den Austausch mit Ärzten, Angehörigen und anderen Beteiligten.

  • Klienten und Beschäftigte informieren

    Klienten und Beschäftigte müssen nachvollziehen können, wie ihre Daten verarbeitet werden. Die entsprechenden Informationen sollten Ihre tatsächlichen Verfahren beschreiben.

  • Externe Dienstleister

    Bei Pflegesoftware, Hosting, IT-Betreuung oder Abrechnung sind die Rollen der Beteiligten, erforderliche Vereinbarungen und Schutzmaßnahmen zu prüfen.

  • Zuständigkeiten im Alltag

    Wer bearbeitet eine Auskunftsanfrage? An wen meldet eine Mitarbeiterin ein verlorenes Gerät oder eine falsch versandte E-Mail? Solche Abläufe sollten feststehen, bevor sie gebraucht werden.

Was ist wann zu tun?

1. Vor der Auswahl von Software und Dienstleistern

Prüfen Sie, welche Daten verarbeitet werden sollen und welche Anforderungen an die eingesetzten Dienste bestehen. Entscheidungen, die Sie jetzt treffen, prägen die späteren Abläufe Ihres Pflegedienstes.

2. Vor der Verarbeitung der ersten Klientendaten

Regeln Sie Zugriffe, Kommunikationswege und grundlegende Zuständigkeiten. Bereiten Sie die Informationen für die betroffenen Personen vor und prüfen Sie, welche Vereinbarungen und Dokumentationen für Ihre tatsächlich eingesetzten Verfahren erforderlich sind.

3. Während Ihr Pflegedienst wächst

Neue Mitarbeitende, weitere Klienten, zusätzliche Leistungen und neue Technik verändern Ihre Datenverarbeitung. Überprüfen und ergänzen Sie Ihre Regelungen entsprechend.

Hinweis: Welche Maßnahmen im Einzelnen erforderlich sind, richtet sich nach Ihrem konkreten Betrieb. Die drei Schritte geben Ihnen eine Reihenfolge für die Planung.

Info Info

Braucht ein neu gegründeter Pflegedienst sofort einen Datenschutzbeauftragten?

Die Gründung allein führt nicht automatisch zu einer Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Datenschutzrechtliche Pflichten gelten jedoch auch dann, wenn eine solche Benennung noch nicht erforderlich ist.

Ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der tatsächlichen Datenverarbeitung Ihres Pflegedienstes ab. Dabei spielen unter anderem die Zahl der Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, sowie Art und Umfang der Verarbeitung eine Rolle. Die Frage sollte beim Start und bei Veränderungen des Betriebs erneut geprüft werden.

Meine Gründerbegleitung ist keine Tätigkeit als benannter Datenschutzbeauftragter. Entsteht eine Benennungspflicht, braucht es dafür eine gesonderte Entscheidung und Vereinbarung.

Persönliche Datenschutzbegleitung in der Gründungs- und Aufbauphase

Manche Fragen lassen sich nicht mit einer allgemeinen Checkliste beantworten. Sie entstehen bei einer konkreten Entscheidung: Welche Software passt zu den geplanten Abläufen? Wie soll das Team unterwegs kommunizieren? Was ändert sich, wenn weitere Mitarbeitende hinzukommen?

Mit der laufenden Begleitung haben Sie dafür einen Ansprechpartner, der Ihren Pflegedienst und seinen Entwicklungsstand kennt. Sie können abgegrenzte Fragen mit mir besprechen und erhalten eine praktische Einordnung der nächsten Schritte.

Im Rahmen der Begleitung unterstütze ich Sie bei:

  • konkreten Fragen per E-Mail oder Telefon;
  • der Einordnung geplanter Abläufe und Entscheidungen;
  • Hinweisen zum Aufbau Ihrer Datenschutzorganisation;
  • der kurzen Sichtung einzelner eingereichter Unterlagen oder Prozesse;
  • geeigneten vorhandenen Mustern und Checklisten, soweit sie zur jeweiligen Frage passen.

Für Gründer und wachsende Pflegedienste

50,00 € netto pro Monat

zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer

Persönliche Begleitung bei abgegrenzten Datenschutzfragen.

Ein klarer Rahmen für die Zusammenarbeit

Der monatliche Preis umfasst die beschriebene laufende Begleitung. Umfangreiche Bestandsaufnahmen, vertiefte Prüfungen sowie das vollständige Erstellen oder Überarbeiten von Datenschutzunterlagen vereinbaren wir gesondert, bevor diese Arbeiten beginnen.

Die Begleitung kann während der Gründung und des Wachstums fortgeführt werden, solange für Ihren Pflegedienst keine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Ob sich daran etwas geändert hat, prüfen wir spätestens nach zwölf Monaten gemeinsam. Der Preis steigt nach zwölf Monaten nicht automatisch.

Früh geklärte Fragen helfen später im Alltag

Datenschutz soll in Ihrem Pflegedienst funktionieren, wenn Mitarbeitende dokumentieren, unterwegs Informationen benötigen oder mit Angehörigen und anderen Stellen kommunizieren. Wer solche Abläufe früh durchdenkt, muss im laufenden Betrieb seltener unter Zeitdruck improvisieren.

Davon profitieren Sie beim Aufbau Ihres Unternehmens. Auch Ihre künftigen Klienten profitieren von klaren Zuständigkeiten und einem sorgfältigen Umgang mit ihren Daten

Foto Lars Werner

Ich kenne Datenschutz und die Verantwortung im Pflegebetrieb

Ich bin Lars Werner. Ich leite seit vielen Jahren eine Pflegeeinrichtung und berate ambulante und stationäre Pflegeanbieter im Datenschutz.

Ich weiß, dass Sie bei einer Gründung mehrere anspruchsvolle Aufgaben gleichzeitig lösen müssen. Deshalb spreche ich mit Ihnen über Ihre tatsächlichen Abläufe und sage klar, was jetzt entschieden werden muss, was als Nächstes vorbereitet werden sollte und wann eine gesonderte, vertiefte Bearbeitung nötig ist.

So beginnt die Zusammenarbeit

  • 1. Sie schildern Ihr Vorhaben

    Teilen Sie mir mit, wann Ihr Pflegedienst starten soll oder seit wann er besteht, welche Leistungen Sie anbieten und welche Datenschutzfrage Sie derzeit beschäftigt.

  • 2. Wir besprechen Ihren Bedarf

    Wir klären, ob die laufende Gründerbegleitung zu Ihrer Situation passt oder ob zunächst eine konkrete Aufgabe bearbeitet werden sollte.

  • 3. Sie entscheiden über das Angebot

    Sie erfahren vor der Beauftragung, was die monatliche Begleitung umfasst und welche Arbeiten gegebenenfalls gesondert vereinbart werden.

Häufige Fragen zur Gründerbegleitung

Nicht allein wegen der Gründung. Ob eine Pflicht besteht, muss anhand der gesetzlichen Voraussetzungen und Ihres konkreten Betriebs geprüft werden. Ihre übrigen Datenschutzpflichten gelten unabhängig davon.

Die Gründerbegleitung gibt Ihnen einen persönlichen Ansprechpartner für die beschriebenen, abgegrenzten Fragen. Sie ersetzt weder die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Pflegedienst noch eine umfassende Prüfung aller Verfahren. Wenn Sie dafür Unterstützung benötigen, vereinbaren wir die konkrete Arbeit gesondert.

Ja, das können wir gesondert vereinbaren. Die vollständige Erstellung oder umfassende Überarbeitung individueller Unterlagen ist nicht Teil des monatlichen Preises.

Ja. Gerade vor der Auswahl von Software, Dienstleistern und Kommunikationswegen lassen sich wichtige Fragen klären.

Wir prüfen, ob die bisherige Begleitung noch zu Ihrem Betrieb passt und ob inzwischen eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Wird eine Benennung erforderlich, können Sie mich dafür gesondert beauftragen. Eine automatische Umstellung oder Verpflichtung dazu gibt es nicht.

Nein, eine automatische Erhöhung nach zwölf Monaten ist nicht vorgesehen. Nach spätestens zwölf Monaten prüfen wir gemeinsam, ob die Voraussetzungen für die Gründerbegleitung weiterhin vorliegen.

Besprechen wir Ihre Fragen, bevor sie im Pflegealltag dringend werden

Wo stehen Sie mit Ihrem Pflegedienst, und welche Entscheidung steht gerade an? Schildern Sie mir Ihr Vorhaben in wenigen Sätzen. Ich sage Ihnen, ob die Gründerbegleitung dafür der passende Rahmen ist.

Hinweis: Hilfreich sind Ihr geplanter Starttermin, die vorgesehenen Leistungen und Ihre wichtigste aktuelle Frage.