Fachartikel, Einordnungen und Praxistipps zum Datenschutz in der Pflege
Impressum
Lars Werner – Externer Datenschutzbeauftragter für Pflegeeinrichtungen
Lars Werner ist ausgebildeter Datenschutzbeauftragter mit Fachqualifikation im Gesundheits- und Sozialwesen. Sein Schwerpunkt liegt auf Datenschutzlösungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Seine Ausbildung absolvierte er an der staatlich anerkannten EURAKA Akademie für Gesundheitsberufe.
Regelmäßige Weiterbildungen – u. a. bei Datenschutzexperte Stephan Hansen-Oest – sichern praxisnahes Know-how.
Lars Werner hat für seine Tätigkeit als freiberuflicher Externer Datenschutzbeauftragter eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit dem Geltungsbereich Europa bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München abgeschlossen.
Als Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und mit Selbstverpflichtungsnummer 100699 verpflichte ich mich den beruflichen Leitlinien und Qualitätsstandards.



Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?
/von Lars WernerPflegeheime und ambulante Pflegedienste unterliegen wie alle Unternehmen den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Allein schon wegen der regelmäßigen Verarbeitung von besonders geschützten personenbezogenen Daten, nämlich der Gesundheitsdaten brauchen Pflegeunternehmen einen Datenschutzbeauftragten. Spätestens ab 20 regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeitenden Mitarbeitenden ist ein Datenschutzbeauftragter in jedem Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Doch wer darf diese Aufgabe übernehmen? Und wer nicht? …
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in der Pflege: Wann sie erforderlich ist und was passiert, wenn sie fehlt
/von Lars WernerDie Einführung neuer Technologien und Prozesse in Pflegeeinrichtungen ist heute Alltag – ob bei der digitalen Pflegedokumentation, dem Einsatz von KI-gestützter Medikamentenverwaltung oder cloudbasierter Dienstplanung. Doch sobald dabei besonders sensible personenbezogene Daten…