Fachartikel, Einordnungen und Praxistipps zum Datenschutz in der Pflege

Fachartikel, Einordnungen und Praxistipps zum Datenschutz in der Pflege

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Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste unterliegen wie alle Unternehmen den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Allein schon wegen der regelmäßigen Verarbeitung von besonders geschützten personenbezogenen Daten, nämlich der Gesundheitsdaten brauchen Pflegeunternehmen einen Datenschutzbeauftragten. Spätestens ab 20 regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeitenden Mitarbeitenden ist ein Datenschutzbeauftragter in jedem Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Doch wer darf diese Aufgabe übernehmen? Und wer nicht? …