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Datenschutz für Pflegeheime und Pflegedienste
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Der spezialisierte Datenschutzbeauftragte in der Altenpflege: Warum Pflegeeinrichtungen einen Experten brauchen, nicht nur einen Datenschützer

9. November 2025/von Lars Werner

Die größte Fehleinschätzung in Pflegeeinrichtungen besteht darin, dass Datenschutz ein nebensächliches Compliance-Thema sei. In der Praxis entscheiden jedoch genau diese Prozesse darüber, ob eine Einrichtung im Konfliktfall handlungsfähig bleibt. Sobald Angehörige Auskunft verlangen, ein unerwarteter TI-Zugriff geprüft werden muss oder ein Dokumentationsfehler haftungsrechtlich relevant wird, zeigt sich, ob der Datenschutzbeauftragte das System Pflege wirklich versteht. Wer hier nur auf allgemeine Datenschutzkompetenz setzt, riskiert fachliche Fehlentscheidungen, die sich unmittelbar auf den Betrieb auswirken.

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Gesundheitsdaten im Job: LDI NRW Leitlinie 2025 verständlich erklärt

23. August 2025/von Lars Werner

Wenn Mitarbeitende mehrfach oder länger krank sind, drängt sich die Frage auf: Darf der Arbeitgeber nach der Diagnose fragen? Die Landesdatenschutzbeauftragte NRW macht seit dem 17. Juli 2025 deutlich: Nicht alles, was praktisch erscheint, ist auch datenschutzkonform. Lesen Sie weiter, um zu verstehen, was in solchen Fällen wirklich erlaubt ist und wie Sie rechtssicher bleiben.

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Warum der Datenschutzbeauftragte im Pflegedienst gerade jetzt wichtiger ist denn je

26. Juli 2025/von Lars Werner

Seit einiger Zeit bitten mich Pflegeunternehmen aus ganz Deutschland um Hilfe, weil sie ein Auskunftsersuchen oder neuerdings sogar eine Beanstandung durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde erhalten haben. Auffällig ist: Auch kleine und mittlere Pflegedienste mit weniger als 100 Klienten sind betroffen, also genau jene, die oft keine eigene Rechtsabteilung haben.

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Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?

9. Juli 2025/von Lars Werner

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste unterliegen wie alle Unternehmen den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Allein schon wegen der regelmäßigen Verarbeitung von besonders geschützten personenbezogenen Daten, nämlich der Gesundheitsdaten brauchen Pflegeunternehmen einen Datenschutzbeauftragten. Spätestens ab 20 regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeitenden Mitarbeitenden ist ein Datenschutzbeauftragter in jedem Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Doch wer darf diese Aufgabe übernehmen? Und wer nicht? …

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Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und wann ist sie in der Pflege erforderlich?

9. Juli 2025/von Lars Werner

Die Einführung neuer Technologien und Prozesse in Pflegeeinrichtungen ist heute Alltag – ob bei der digitalen Pflegedokumentation, dem Einsatz von KI-gestützter Medikamentenverwaltung oder cloudbasierter Dienstplanung. Doch sobald dabei besonders sensible personenbezogene Daten…

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Impressum

Agentur für Datenschutz in der Pflege
Lars Werner | Goethestraße 60 | 04736 Waldheim
Telefon: 034327 139693-8 | Fax: 034327 139693-9
E-Mail: post@datenschutzgerechte-pflege.de
Freiberufliche Tätigkeit anerkannt durch Finanzamt Döbeln
Steuer-Nr. 236/286/03324

Lars Werner ist Teilnehmer der

Lars Werner ist Teilnehmer der Allianz für Cyber-Sicherheit

Datenschutzinformationen | Kontakt

Lars Werner – Externer Datenschutzbeauftragter für Pflegeeinrichtungen
Lars Werner ist ausgebildeter Datenschutzbeauftragter mit Fachqualifikation im Gesundheits- und Sozialwesen. Sein Schwerpunkt liegt auf Datenschutzlösungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Seine Ausbildung absolvierte er an der staatlich anerkannten EURAKA Akademie für Gesundheitsberufe.
Regelmäßige Weiterbildungen – u. a. bei Datenschutzexperte Stephan Hansen-Oest – sichern praxisnahes Know-how.

Offizieller Kooperationspartner des Landesverbands Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.

Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen-Anhalt e.V.

Lars Werner hat für seine Tätigkeit als freiberuflicher Externer Datenschutzbeauftragter eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit dem Geltungsbereich Europa bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München abgeschlossen.

Als Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und mit Selbstverpflichtungsnummer 100699 verpflichte ich mich den beruflichen Leitlinien und Qualitätsstandards.

Als Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und mit Selbstverpflichtungsnummer 100699 verpflichte ich mich den beruflichen Leitlinien und Qualitätsstandards.

© 2025 - Lars Werner - Externer Datenschutzbeauftragter für die Pflegebranche
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