Der spezialisierte Datenschutzbeauftragte in der Altenpflege: Warum Pflegeeinrichtungen einen Experten brauchen, nicht nur einen Datenschützer
Die größte Fehleinschätzung in Pflegeeinrichtungen besteht darin, dass Datenschutz ein nebensächliches Compliance-Thema sei. In der Praxis entscheiden jedoch genau diese Prozesse darüber, ob eine Einrichtung im Konfliktfall handlungsfähig bleibt. Sobald Angehörige Auskunft verlangen, ein unerwarteter TI-Zugriff geprüft werden muss oder ein Dokumentationsfehler haftungsrechtlich relevant wird, zeigt sich, ob der Datenschutzbeauftragte das System Pflege wirklich versteht. Wer hier nur auf allgemeine Datenschutzkompetenz setzt, riskiert fachliche Fehlentscheidungen, die sich unmittelbar auf den Betrieb auswirken.


